An der ehemaligen Gefängnismauer Acherens befand sich ein Sandsteintor, durch das seit 1881 Straffällige in den Gefängnishof gelangten – und das sie bei ihrer Entlassung als „Tor zur Freiheit“ wieder verließen. Diese Doppelfunktion prägte später die Bezeichnung Porta Libertatis.
Das städtische Gefängnis wurde 1971 abgerissen. Das Sandsteintor blieb jedoch als bedeutendes Architekturfragment erhalten: Es stammt „aus der ehemaligen Umfassungsmauer“ und wurde als steinernes Zeugnis der lokalen Rechts- und Stadtgeschichte bewahrt.
In der Gegenwart wurde das Tor freistehend aufgestellt und als stadthistorischer Blickfang ins Stadtbild integriert. Dabei erhielt es – in Anknüpfung an die historische Nutzung als Entlassungsdurchgang – die lateinische Sinnzeile „Porta Libertatis“ (Tor zur Freiheit) als eingravierte Inschrift. Diese Ergänzung wurde in der lokalen Presse anlässlich der Aufstellung hervorgehoben.
Das erhaltene Tor ist kein Triumphbogen, sondern ein Funktionsportal: ein klar proportioniertes, robustes Sandstein-Bauteil aus der Sicherungs- und Hofarchitektur eines Kleingefängnisses des 19./frühen 20. Jhs. Sein Weiterleben im öffentlichen Raum folgt einem verbreiteten Denkmalpfad: materielle Fragment-Bewahrung(Portale, Wappensteine, Mauerteile) ersetzt das verlorene Gesamtbauwerk und hält Ortserinnerung und Rechtspraxis präsent. Vergleichbare Strategien finden sich bei vielen Kommunen, die Gefängnisse, Amtsgebäude oder Kasernen rückgebaut haben.
Die Porta Libertatis bündelt drei Erzählstränge der Stadtgeschichte:
– Rechtsgeschichte (Stadtrecht, Strafe, Entlassung),
– Stadtumbau (Abriss 1971, neue Nutzung),
– Erinnerungskultur (Beschriftung, touristische Einbindung).
Als Monument im Stadtraum dient sie heute Stadtführungen, schulischen Projekten und touristischen Routen als anschaulicher Erinnerungsort.